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UNFALLNAVI- 
SCHADENREGULIERUNG 
NEU GEDACHT

Kürzen Versicherungen noch Ihr Honorar? 
Dann schöpfen Sie noch nicht die Rechtsprechung des BGH zum Sachverständigenrisikos aus! 

Dabei ist eine Umsetzung auch für Ihr SV-Büro kinderleicht…
Das Sachverständigenrisiko dreht (ENDLICH) den Spieß um!
vor dem SV-Risiko:
Bisher mussten SV die Honorar- Kürzungen aufwendig und zeitintensiv abwehren.
Mit SV-Risiko:
SV Honorare werden vollständig gezahlt - Versicherer müssen dem Geld hinterherlaufen.
Das sollten Sie nicht verpassen:
Sichern Sie sich Ihren Platz im exklusiven Webinar – Maximieren Sie Ihr Honorar mit dem Sachverständigenrisiko!
Am 28. März 2025 17:00 haben Sie die einmalige Gelegenheit, direkt von unseren Top-Juristen und Experten alles über das Sachverständigenrisiko zu erfahren – und wie Sie es sicher und gewinnbringend in Ihrem SV-Büro einsetzen.
In diesem Live-Webinar gehen wir tief ins Detail und beantworten alle Ihre Fragen:

🔹 Exklusive Live-Fragerunde: Stellen Sie unseren Experten direkt Ihre individuellen Fragen!

🔹 Praktische Fallbeispiele & Best Practices: Lernen Sie aus echten Fällen und vermeiden Sie typische Fehler.
Jetzt anmelden – begrenzte Plätze!
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr SV-Büro profitabler und rechtssicher aufzustellen.
Verpassen Sie nicht die Chance, endlich die volle Kontrolle über Ihre Honorare zu übernehmen – am 28. März 2025 17:00 zeigen wir Ihnen, wie!
Wann und wie greift das Sachverständigenrisiko?
Das Sachverständigenrisiko sorgt dafür, dass Ihr vollständiges Honorar gezahlt wird – ohne Kürzungen, ohne Diskussionen. Damit das funktioniert, müssen einige klare Voraussetzungen erfüllt sein:
Zahlungsanweisung des Geschädigten an die Versicherung – Der Geschädigte gibt vor, dass die Versicherung Ihre Rechnung direkt begleichen soll.
Keine offensichtliche Überhöhung – Die Gutachterkosten müssen sich in einem üblichen Rahmen bewegen.
Zug-um-Zug-Abtretung möglicher Regressansprüche – Falls die Versicherung der Meinung ist, Ihr Honorar sei zu hoch, kann sie dies direkt mit Ihnen als Sachverständigem klären – der Geschädigte ist raus aus dem Spiel!
Keine Abtretungserklärung an den SV – Der Geschädigte überträgt seinen Ersattungsanspruch nicht an den Sachverständigen.
Was bedeutet das für Sie?
Sie erhalten Ihr volles Honorar – sicher und ohne Nachverhandlungen! 
Der Versicherer muss sich um eventuelle Regressansprüche selbst kümmern – nicht Sie! Kein Streit mit Kunden, da diese finanziell nicht belastet werden.
Wie läuft die Schadensregulierung mit dem SVRisiko ab?
Mit dem Sachverständigenrisiko wird endlich der Spieß umgedreht: Sie erhalten Ihr volles Honorar – und die Versicherung muss dem Geld hinterherlaufen! Der Ablauf ist denkbar einfach:
1
Zahlungsanweisung an die Versicherung
Der Geschädigte – oder sein Anwalt bzw. UNFALLNAVI – fordert die Versicherung ausdrücklich per Zahlungsanweisung (keine Abtretung!) auf, die Rechnung des Sachverständigen vollständig und direkt an den Sachverständigen zu begleichen. Dabei wird klar auf das Sachverständigenrisiko verwiesen.
2
Typische Weigerung der Versicherung
In der Praxis verweigern Versicherer oft die vollständige Zahlung – es sei denn, sie erhalten eine Zug-um-Zug-Abtretung möglicher Regressansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen (wie vom BGH gefordert).
3
Regressabtretung = volle Zahlung
Sobald die Versicherung diese Zug-um-Zug-Abtretung erhält, zahlt sie die Rechnung des SV vollständig und direkt. Der Sachverständige hat sein Geld – schnell, sicher und ohne Kürzungen!
4
Die Versicherung muss dem Geld hinterherlaufen
Falls die Versicherung der Meinung ist, sie habe zu viel gezahlt, muss sie selbst aktiv werden und direkt gegen den Sachverständigen vorgehen – nicht gegen den Geschädigten. Damit wird der übliche Kürzungsmechanismus der Versicherer ausgehebelt.
Was bedeutet das für Sie?
Kein Zahlungsrisiko – Ihr Honorar wird vollständig und direkt erstattet.
Kein Streit mit Kunden – Der Geschädigte wird nicht in einen Rechtsstreit verwickelt.
Versicherungen müssen sich selbst kümmern – Die Kürzungsstrategie funktioniert nicht mehr!
Besteht ein Rückforderungsrisiko für SV-Honorare?
Grundsätzlich ja – auch wenn Versicherer das Honorar vollständig zahlen, haben einige große Gesellschaften inzwischen eigene Regressabteilungen aufgebaut, um sich das Geld im Nachhinein von Sachverständigen zurückzuholen.
Zahlungsanweisung an die Versicherung
Der Geschädigte – oder sein Anwalt bzw. UNFALLNAVI – fordert die Versicherung ausdrücklich per Zahlungsanweisung (keine Abtretung!) auf, die Rechnung des Sachverständigen vollständig und direkt an den Sachverständigen zu begleichen. Dabei wird klar auf das Sachverständigenrisiko verwiesen.
Typische Weigerung der Versicherung
In der Praxis verweigern Versicherer oft die vollständige Zahlung – es sei denn, sie erhalten eine Zug-um-Zug-Abtretung möglicher Regressansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen (wie vom BGH gefordert).
Rechtssichere Vertragsgestaltung: Wenn Ihre Vertragstexte und Prozesse wasserdicht sind, können Sie Rückforderungen mit ruhigem Gewissen zurückweisen.
Klare Dokumentation & rechtliche Absicherung: Wer das SVRisiko richtig umsetzt, gibt den Versicherern keine Angriffsfläche für Regressforderungen.
Expertenwissen nutzen: UNFALLNAVI und Anwälte helfen Ihnen, sich bestmöglich aufzustellen und Rückforderungen sicher abzuwehren.

Was bedeutet das für Sie?
Volle Zahlungssicherheit, wenn Sie auf die richtige Umsetzung setzen.
Kein Stress mit Rückforderungen, wenn Ihre Prozesse juristisch einwandfrei sind.
Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen SV-Büros, die sich nicht ausreichend absichern.
Sichern Sie sich Ihren Platz im exklusiven Webinar – Maximieren Sie Ihr Honorar mit dem Sachverständigenrisiko!
Am 28. März 2025 17:00 haben Sie die einmalige Gelegenheit, direkt von unseren Top-Juristen und Experten alles über das Sachverständigenrisiko zu erfahren – und wie Sie es sicher und gewinnbringend in Ihrem SV-Büro einsetzen.
In diesem Live-Webinar gehen wir tief ins Detail und beantworten alle Ihre Fragen:

🔹 Exklusive Live-Fragerunde: Stellen Sie unseren Experten direkt Ihre individuellen Fragen!

🔹 Praktische Fallbeispiele & Best Practices: Lernen Sie aus echten Fällen und vermeiden Sie typische Fehler.
Jetzt anmelden – begrenzte Plätze!
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Verpassen Sie nicht die Chance, endlich die volle Kontrolle über Ihre Honorare zu übernehmen – am 28. März 2025 17:00 zeigen wir Ihnen, wie!
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherer eine Rückzahlung durchsetzen?
Die Erfolgsaussichten der Versicherer, Rückzahlungen vor Gericht durchzusetzen, sinken erheblich, wenn Sachverständige rechtssichere Vertragstexte und Prozesse nutzen.
Hohes Risiko ohne klare Preisvereinbarungen
Wer keine ordentliche Preisvereinbarung mit seinen Kunden trifft und seine Vertragsprozesse nicht sauber gestaltet, setzt sich einem erheblichen Risiko aus. In solchen Fällen würden Gerichte die erforderlichen Sachverständigenkosten nach dem „Ortsüblichen“ schätzen – und genau hier liegt das Problem:
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung dazu, was „ortsüblich“ ist.
Viele Gerichte neigen dazu, deutlich niedrigere Honorare anzusetzen.
Ohne klar definierte Vertragsgrundlagen könnten Versicherer vor Gericht erfolgreich Rückzahlungen durchsetzen.
Minimales Risiko mit soliden Vertragsstrukturen
Wer jedoch klare Preisvereinbarungen mit seinen Kunden abschließt und gut strukturierte Vertragsprozesse nutzt, kann sich rechtlich absichern:
Richter müssen Preisvereinbarungen berücksichtigen – weil Sachverständige freie Unternehmer sind und über ihre Preise selbst bestimmen dürfen.
Kein Rückgriff auf „ortsübliche“ Kosten – da der Vertrag zwischen SV und Kunde eine klare Honorarfestlegung enthält.
Deutlich reduzierte Angriffspunkte für Versicherer – eine Rückforderung wird nahezu aussichtslos.
Fazit?
Wer seine Prozesse und Preisvereinbarungen sauber gestaltet, hat kaum ein Rückforderungsrisiko – und volle Zahlungssicherheit!
Welche Anpassungen sind in Ihrem SV-Büro nötig, um das SVRisiko sicher anzuwenden?
Damit das Sachverständigenrisiko reibungslos funktioniert und Sie Ihr Honorar vollständig und ohne Kürzungen erhalten, sollten einige wichtige Anpassungen in Ihrem SV-Büro vorgenommen werden.
1
Zahlungsanweisung statt Abtretungserklärung
Der Geschädigte muss die Versicherung per Zahlungsanweisung anweisen, die Rechnung direkt an den Sachverständigen zu zahlen – keine Abtretungserklärung! Das stellt sicher, dass die Zahlungspflicht klar bei der Versicherung bleibt.
2
Antizipierte Regressabtretung des Kunden
Viele Versicherer verweigern die Zahlung, solange sie keine Regressabtretung vom Geschädigten erhalten. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Regressabtretung bereits im Vorfeld sauber geregelt sein – dann muss die Versicherung sofort zahlen.
3
Klare Preisvereinbarung – auch für Nebenkosten
Eine saubere und rechtssichere Preisvereinbarung ist essenziell, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Dies gilt nicht nur für das Grundhonorar, sondern auch für Nebenkosten, die oft Streitpunkt sind.
4
Saubere Vertragsprozesse
Selbst die beste Preisvereinbarung kann wertlos sein, wenn der Vertrag nicht korrekt abgeschlossen wurde. Fehlende Unterschriften, fehlerhafte Klauseln oder widersprüchliche Formulierungen sind klassische Angriffspunkte für Versicherer. Saubere Vertragsprozesse sind daher Pflicht!
UNFALLNAVI bietet die perfekte Lösung!
Mit unserem digitalen und rechtssicheren Tool erhalten Sie eine einfache und sichere Lösung, die alle diese Punkte abdeckt:
Digitale Zahlungsanweisung & Vertragsprozesse
Automatische Regressabtretung für sofortige Zahlung
Wasserdichte Preisvereinbarungen – inkl. Nebenkosten
Einfache Anwendung – sicher, schnell & transparent
Wie umgehen mit Versicherern, die sich rechtswidrig gegen das SVRisiko wehren?
Grundsätzlich sollten Versicherer, die sich weigern, das Sachverständigenrisiko anzuerkennen, die Ausnahme und nicht die Regel sein – vorausgesetzt, der Anwalt oder ein Partner wie UNFALLNAVI kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und setzt sie korrekt um.
Was passiert, wenn eine Versicherung sich trotzdem weigert? In der Praxis gibt es Sachverständigenbüros, die sich sowohl eine Zahlungsanweisung als auch eine Abtretung unterschreiben lassen, um im Notfall die Abtretung nachträglich einzusetzen.
Achtung: Diese verdeckte Abtretung ist rechtlich nicht unproblematisch und kann unter Umständen angreifbar sein!
Die bessere Alternative: Die UNFALLNAVI-Lösung
Berufung auf die "Indizwirkung"
UNFALLNAVI setzt sich direkt für die Sachverständigen ein und nutzt die rechtliche Indizwirkung, um den Versicherer in die Pflicht zu nehmen.
Kürzungsübernahme durch UNFALLNAVI
Falls eine Versicherung sich trotzdem verweigert, bietet UNFALLNAVI eine einzigartige Lösung:
Nach der Zahlung der Sachverständigenkosten kann UNFALLNAVI die Kürzung aufkaufen und die offenen Beträge direkt gegen die Versicherung durchsetzen.
Das SV-Büro bleibt damit sorgenfrei und risikolos, da sich UNFALLNAVI um die Durchsetzung der Forderung kümmert.
Was bedeutet das für Sie?
Keine versteckten rechtlichen Risiken für Ihr SV-Büro!
Kein finanzieller Nachteil für Sie – Ihr Honorar bleibt vollständig!
Die Versicherung muss sich direkt mit UNFALLNAVI auseinandersetzen!
Können alte Forderungen rückwirkend geltend gemacht werden?
Viele Sachverständige fragen sich, ob bereits gekürzte oder nicht gezahlte Honorarforderungen nachträglich durch das SVRisiko geltend gemacht werden können. Die Antwort: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen!
Das Problem liegt darin, dass das SVRisiko nicht greift, wenn der Geschädigte seinen Erstattungsanspruch an den Sachverständigen abgetreten hat. Doch es gibt eine starke Lösung: Die Rückabtretung!
Wie funktioniert die Rückabtretung?
Die Rückabtretung des Anspruchs an den ursprünglichen Geschädigten führt dazu, dass das SVRisiko wieder auflebt. Dadurch wird die Forderung erneut aus der Perspektive des Geschädigten betrachtet – und damit fällt sie wieder unter das Sachverständigenrisiko.
Rechtliche Grundlage: Das Urteil aus Solingen bestätigt die Zulässigkeit! 
(AG Solingen, 28.10.24, 13 C 113/23)

Laut dem Urteil ist die Rückabtretung ein rechtlich zulässiges Verfügungsgeschäft und keineswegs sittenwidrig (§ 138 BGB), schikanös (§ 226 BGB) oder auf andere Weise rechtlich bedenklich. Entscheidend ist:
Der Schädiger (also die Versicherung) bleibt weiterhin für das Sachverständigenrisiko verantwortlich.
Der Schädiger erleidet keinen Nachteil, solange der Geschädigte potenzielle Ersatzansprüche gegen den SV an die Versicherung abtritt.
Es gibt kein Risiko einer doppelten Inanspruchnahme, da die Rückabtretung nur erfolgt, um die Forderung rechtlich korrekt durchzusetzen.
Fazit:
Alte, gekürzte Forderungen können durch Rückabtretung wieder geltend gemacht werden!
Versicherer haben keine stichhaltigen Argumente, um sich gegen diese Abwicklung zu wehren.
Das SVRisiko bleibt wirksam – auch rückwirkend, wenn die richtige Strategie angewandt wird.
Wie kann Ihr Rechtsanwalt oder UNFALLNAVI Sie optimal unterstützen?
Damit das SVRisiko sicher und effektiv angewendet wird, braucht es einen starken Partner, der die rechtlichen Feinheiten genau kennt und maßgeschneiderte Lösungen bietet. Ein spezialisierter Rechtsanwalt oder Rechtsdienstleister, wie UNFALLNAVI, kann Sachverständige in entscheidenden Punkten unterstützen:
Rechtssichere Anwendung des SVRisikos
Ein auf Verkehrs- und Schadensrecht spezialisierter Partner sollte:
Die Voraussetzungen des SVRisikos genau kennen und korrekt umsetzen
Versicherer gezielt konfrontieren und Kürzungen konsequent abwehren
Effiziente Prozesse für eine schnelle Durchsetzung der Ansprüche mit dem SVRisiko bieten
Digitale Unterstützung durch UNFALLNAVI
UNFALLNAVI hat ein eigenes Tool entwickelt, das:
Alle relevanten rechtlichen Anforderungen automatisiert integriert
Rechtstexte und Vertragsprozesse digital abbildet und absichert
Den gesamten Prozess von der Zahlungsanweisung bis zur Durchsetzung digital vereinfacht
Fazit:
Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung wenden Sie das SVRisiko sicher an.
Vermeiden Sie Rückforderungen, indem Sie Ihre Vertragsstrukturen optimieren.
Nutzen Sie die digitalen Lösungen von UNFALLNAVI für maximale Effizienz und Rechtssicherheit!
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Die beeindruckenden Ergebnisse des Sachverständigenrisikos bei UNFALLNAVI
Zahlreiche Sachverständigenbüros haben das SVRisiko mit UNFALLNAVI bereits erfolgreich in ihre Praxis integriert – und die Ergebnisse sprechen für sich:
104 Sachverständige setzen bereits auf unsere Lösungen und profitieren von sicher gezahlten Honoraren.
716-Kürzungen erfolgreich abgewehrt – Versicherer mussten ihre Kürzungen fallenlassen!
124.029 € Nachzahlungen vorgerichtlich durchgesetzt – ohne lange Prozesse, ohne Stress!
17,6 Tage durchschnittliche Regulierungszeit – schneller zu Ihrem vollen Honorar!
Mehr Sicherheit. Mehr Honorare. Weniger Stress.
Lassen Sie nicht länger zu, dass Versicherer Ihre Vergütung bestimmen. Nutzen Sie das Sachverständigenrisiko und holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
Erfahrungen aus der Praxis – Was Sachverständige über das SVRisiko mit UNFALLNAVI sagen
Mario Tassone, Experts24 Tassone GmbH:
"Dank UNFALLNAVI gehört der ständige Kampf gegen Honorarkürzungen der Vergangenheit an. Mit dem SVRisiko erhalten wir endlich unser volles Honorar – schnell und zuverlässig. Besonders beeindruckt hat mich das Onlineportal: Es ist intuitiv, transparent und zeigt uns in Echtzeit den Bearbeitungsstatus. So haben wir stets den Überblick und sparen enorm viel Zeit."
Mehmet Altuntas, Gutachter WB:
"Das SVRisiko über UNFALLNAVI hat nicht nur unser SV-Büro revolutioniert, sondern auch unsere Kunden sind begeistert! Die Regulierung läuft deutlich schneller, alles ist transparent und nachvollziehbar – genau das, was sich Kunden wünschen. Und der Kundenservice? Top! Freundlich, kompetent und immer eine Lösung parat. Ich kann jedem Sachverständigen nur empfehlen, diese Chance zu nutzen!"
Marco Koch, Koch Sachverständige GbR:
"Für uns war das SVRisiko ein absoluter Game-Changer. Früher mussten wir uns mit ewigen Diskussionen und unberechtigten Kürzungen herumschlagen – das gehört jetzt der Vergangenheit an! Mit UNFALLNAVI läuft die Regulierung reibungslos und sicher, und wir bekommen unser Honorar vollständig ausgezahlt. Besonders schätze ich die Schnelligkeit und Transparenz der Lösung – ein echter Vorteil für jedes SV-Büro!"
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