FAQ
Wer ist Eigentümer des Leasingfahrzeugs?
Eigentümerin des Fahrzeugs ist die Leasingbank. Der Leasingnehmer ist lediglich der Besitzer des Leasingfahrzeugs. Das bedeutet, dass der Leasingnehmer zwar das Fahrzeug in seinem Einflussbereich hat und darauf zugreifen kann, es gehört aber der Leasingbank.
Wem muss ich den Schaden melden?
Nach einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug müssen Sie immer umgehend die Leasingbank kontaktieren und über den Schaden in Kenntnis setzen, denn diese ist der Eigentümer des Fahrzeugs.
Wie wird bei einem Leasingfahrzeug reguliert?
Grundsätzlich hat der Eigentümer, also die Leasingbank, Anspruch auf die Erstattung des Schadensersatzes, der durch den Unfall entstanden ist. Es gilt aber den Leasingvertrag zu prüfen, denn dieser wird in den meisten Fällen den Leasingnehmer verpflichten, sich um die Abwicklung und die Reparatur zu kümmern.
Darf ich reparieren, ohne dass die Leasingbank Bescheid weiß?
Nein, die Leasingbank muss zunächst über den Schadensvorfall informiert werden und auch über eine geplante Reparatur. Damit repariert werden kann, muss die Leasingbank die Reparaturfreigabe erteilen. Die Versicherung wird zudem auch die Reparaturfreigabe der Leasingbank fordern, bevor diese reguliert.
Wie wird mit dem Wertverlust durch den Unfall umgegangen?
Der Wertverlust, oder auch Wertminderung genannt, steht dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. Somit hat die Leasingbank Anspruch auf die Erstattung der Wertminderung durch die gegnerische Versicherung. Dem Leasingnehmer steht dieser Anspruch nicht zu.