Häufige Fragen
Alles zur Kostenfrage
Wer trägt die Kosten von UNFALLNAVI?+
Als Unfallgeschädigter hast du Anspruch auf vollständige Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung — inklusive aller Kosten für Rechtsbeistand, Gutachter, Reparatur oder Mietwagen. UNFALLNAVI rechnet diese Kosten direkt mit der Versicherung ab.
Was, wenn die Versicherung die Kosten verweigert?+
Wir kennen die Strategien der Versicherungen und setzen deine Ansprüche konsequent durch. Sollte die Versicherung trotzdem die Zahlung verweigern, kannst du über unsere spezialisierten Partnerkanzleien deinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Übernimmt UNFALLNAVI auch die Durchsetzung der Gutachterkosten?+
Ja. Die Kosten für das Kfz-Gutachten gehören zum Schadensersatzanspruch — UNFALLNAVI übernimmt die Durchsetzung der Gutachterkosten direkt gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Muss ich für Werkstatt oder Mietwagen selbst zahlen?+
Nein. Werkstattkosten und Mietwagenkosten gehören ebenfalls zum Schadensersatz. UNFALLNAVI empfiehlt dir auf Wunsch geeignete Mietwagen- oder Werkstattpartner.
Gilt das wirklich für alle Unfallgeschädigten?+
Ja, sofern du nicht selbst der Unfallverursacher bist. Solltest du dir unsicher sein, ob du der Verursacher oder Geschädigter bist, besprechen wir die Situation in einem unverbindlichen Informationsgespräch.
Was ist, wenn UNFALLNAVI keinen Erfolg hat?+
In den seltenen Fällen, in denen wir keinen Anspruch durchsetzen können, entstehen dir keine Kosten. Wir sehen uns als Verbraucherschützer — kein Risiko für dich. Details findest du in unseren AGB.