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Was sind die wichtigsten Begriffe bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Juli 22, 2022

Was sind die wichtigsten Begriffe bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsaufwand, was steckt dahinter? Ist das kompliziert? Tatsächlich überhaupt nicht!

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Was sind die wichtigsten Begriffe bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wirtschaftlicher Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsaufwand, was steckt dahinter? Ist das kompliziert? Tatsächlich überhaupt nicht!

Wirtschaftlicher Totalschaden:

Bei einem sog. wirtschaftlichen Totalschaden, der in der Praxis ziemlich häufig auftritt, liegen die Reparaturkosten (brutto) über dem Wiederbeschaffungsaufwand. Dies bedeutet: Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es finanziell „günstiger“, sich ein gleichwertiges anderes Fahrzeug auf dem Fahrzeugmarkt zu beschaffen als das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert stellt eben diesen Wert dar, den ein Geschädigter aufwenden muss, um sich auf dem Fahrzeugmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug wiederzubeschaffen – und zwar in dem Zustand vor dem Unfallereignis. Das bedeutet, du schaust im Internet oder beim Gebrauchtwagenhändler deines Vertrauens nach einem Fahrzeug, das dem verunfallten Fahrzeug nach Marke, Typ, Laufleistung, Allgemeinzustand etc. entspricht. Du möchtest dieses erwerben? Der Kaufpreis des Fahrzeuges stellt den Wiederbeschaffungswert dar.

Restwert:

Der Restwert (gemeiner Weise auch manchmal als „Schrottwert“ bezeichnet), stellt den Wert dar, den das Fahrzeug im Zustand nach dem Unfallereignis darstellt. Du merkst, hier liegt der Unterschied: Während der Wiederbeschaffungswert auf den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall abzielt, zielt der Restwert auf den Wert nach dem Unfall ab. Da ein verunfalltes Fahrzeug auch nach einem Unfallgeschehen immer noch einen Wert aufweist (der manchmal sogar sehr hoch sein kann), liegt im Restwert immer noch ein wirtschaftlicher Wert des Geschädigten.

Wiederbeschaffungsaufwand:

Zu guter Letzt: Der Wiederbeschaffungsaufwand, der die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert darstellt. Zieht man also den Betrag des Restwerts vom Betrag des Wiederbeschaffungswerts ab, so erhält man den Betrag des Wiederbeschaffungsaufwands.

Da die Haftpflichtversicherungen im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens diesen Betrag regulieren, ist der Wiederbeschaffungsaufwand bei einem Totalschaden für die Schadensregulierung also maßgeblich.

Fazit:

Also: So schwierig ist das alles gar nicht mit dem Totalschaden!

PS:

Du hast „Blut geleckt“ und möchten mehr über das Thema erfahren? Dann schau doch in unseren Blog-Artikel Der Sachverständige hat bei Ihrem Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt? Was wird die Versicherung nun abrechnen?

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