
Nach einem Unfall zählt für dich als Geschädigter vor allem eins: ruhig bleiben und strukturiert handeln. Zuerst steht die Sicherung der Unfallstelle an – also Warnblinker einschalten, Warndreieck aufstellen und Warnweste anziehen. Danach heißt es: Beweise sichern. Mach Fotos von Fahrzeugen, Schäden, Bremsspuren und der Umgebung. Notiere Namen und Kontaktdaten von Zeugen und dem Unfallgegner. Wenn vorhanden, halte die wichtigsten Informationen in einem europäischen Unfallbericht fest – er hilft, den Ablauf später eindeutig nachzuvollziehen. Je besser du alles dokumentierst, desto einfacher kannst du im Anschluss deine Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Im Folgenden zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du nach einem Unfall richtig vorgehst – und welche Besonderheiten du dabei kennen solltest.
Ob du nach einem Unfall die Polizei rufen musst, hängt in erster Linie davon ab, wie schwer der Unfall war. Als Geschädigter musst du sie immer dann einschalten, wenn jemand verletzt ist, ein größerer Sachschaden entstanden ist, ein Miet- oder Firmenwagen beteiligt ist, es Streit mit dem Unfallgegner gibt oder jemand Fahrerflucht begeht. In diesen Fällen ist die Polizei Pflicht. Aber auch abseits dieser Fälle kann die Polizei hilfreich sein. Sie sorgt für Sicherheit, dokumentiert den Unfall offiziell und kann später wichtige Beweise liefern.
Bei kleineren Blechschäden, bei denen du selbst nur Geschädigter bist und der Unfallgegner kooperiert, musst du die Polizei in der Regel nicht rufen. Wichtig ist aber: Wenn du selbst fremdes Eigentum beschädigt hast und der Unfallgegner nicht vor Ort ist, gilt das nicht – in diesem Fall musst du die Polizei informieren, sonst kann dein Verhalten als Fahrerflucht und somit als Straftat gewertet werden.
Wenn es Verletzte gibt oder die Situation unklar ist, wähle sicherheitshalber 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst). Bei kleineren Vorfällen reicht auch der Anruf bei der örtlichen Polizeidienststelle.
Direkt nach dem Unfall heißt es: alle wichtigen Beweise sichern und sorgfältig dokumentieren. Schnapp dir dein Handy oder deine Kamera und halte die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge und alle sichtbaren Schäden fest. Eine kleine Skizze des Unfallhergangs mit den Positionen der Fahrzeuge, Straßenschildern oder Ampeln kann später Gold wert sein. Notiere zusätzlich die Kontaktdaten von Zeugen und des Unfallgegners sowie Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls – so hast du alles Wichtige auf einen Blick.
Vergiss nicht, gemeinsam mit dem Unfallgegner den Unfallbericht auszufüllen. In diesem Formular werden alle relevanten Informationen festgehalten – von persönlichen Angaben über Versicherungsinformationen bis hin zum genauen Ablauf des Unfalls. Bewahre den Bericht sicher auf: Er ist eine wichtige Grundlage, um später deine Schadensansprüche lückenlos geltend machen zu können.
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, hast du Anspruch auf vollen Schadensersatz. Das bedeutet: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle Kosten übernehmen, die dir durch den Unfall entstanden sind. Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs, sondern auch Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung, falls du dein Auto vorübergehend nicht nutzen kannst.
Darüber hinaus kannst du dir die Kosten für ein unabhängiges Sachverständigengutachten und eine Rechtsberatung deiner Wahl erstatten lassen – beides gehört zu deinen Rechten als Geschädigter. Auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall kommen in Betracht, wenn du körperlich verletzt wurdest oder wegen des Unfalls nicht arbeiten kannst.
Wichtig ist, dass du alle Belege sammelst und die Schäden möglichst genau dokumentierst. So kannst du deine Ansprüche lückenlos gegenüber der Versicherung nachweisen.
Du darfst dein Auto reparieren lassen – wichtig ist nur, dass du dabei klug vorgehst. Bei kleinen Kratzern oder Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Sobald dieser vorliegt – oder bei größeren Schäden ein Gutachten – kann die Reparatur starten. Ist klar, dass der Unfallgegner zu 100 % haftet, muss die gegnerische Haftpflicht für alle Kosten aufkommen. Praktisch bedeutet das: Liegt eine schriftliche Kostenzusage der Versicherung vor, bist du auf der sicheren Seite.
Willst du jedoch vorzeitig reparieren, ohne vorher alles abzusichern, trägst du das finanzielle Risiko, falls die Versicherung später kürzt. Eine beliebte Alternative ist die fiktive Abrechnung: Du entscheidest selbst, ob du reparieren lässt oder nicht – und lässt dir stattdessen die netto ermittelten Reparaturkosten vom Unfallgegner bzw. seiner Versicherung auszahlen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Du musst dein Auto nicht unbedingt reparieren, bekommst aber dennoch Geld für die Wiederherstellung. Nachteil: Die Versicherung kann Kürzungen vornehmen, etwa bei günstigeren Stundensätzen, und bei älteren Fahrzeugen werden häufig niedrigere Sätze angesetzt.
Nach einem Unfall passieren viele Fehler oft unbewusst. Einer der häufigsten ist, nicht sofort Beweise zu sichern – fehlende Fotos, keine Zeugenangaben oder unvollständige Unfallberichte erschweren später die Schadensregulierung. Ebenso riskant ist es, den Unfall vorschnell mit dem Unfallgegner zu klären, ohne alles zu dokumentieren.
Ein weiterer Klassiker: Reparaturen beginnen, bevor die Versicherung zustimmt. So läufst du Gefahr, dass die Kosten nicht vollständig übernommen werden. Auch das Nichtaufbewahren von Belegen für Werkstatt, Gutachter oder Mietwagen kann später zu Problemen führen.
Um solche Fehler zu vermeiden, solltest du ruhig bleiben, systematisch vorgehen und alle Schritte dokumentieren. Sammle Beweise, fülle den Unfallbericht sorgfältig aus, und kläre alle Maßnahmen wie Reparatur oder Mietwagen mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab. So sicherst du deine Ansprüche und vermeidest unnötigen Ärger.
Besonders stressig kann es werden, wenn ein Unfall im Ausland passiert, denn oft gelten dort andere Regeln und Abläufe. In Ländern der EU, aber auch in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein, lässt sich die Schadensabwicklung meist bequem von zu Hause aus erledigen. Deutsche Gutachten werden in der Regel anerkannt, und Kosten für Sachverständige oder rechtliche Beratung oft übernommen. Hilfreiche Tools wie die Grüne Karte, der Internationale Unfallbericht oder ein erweiterter Versicherungsschutz über die Mallorca Police können den Prozess zusätzlich erleichtern und Sicherheit geben.
Außerhalb der EU gelten dagegen spezielle Regelungen, die sich nach dem Recht des jeweiligen Landes richten. Hier lohnt es sich, sich frühzeitig über die Abläufe und Ansprechpartner vor Ort zu informieren, damit du deine Ansprüche als Geschädigter zuverlässig geltend machen kannst.
Ein Unfall wirft viele Fragen auf, doch als Geschädigter kannst du aktiv steuern, wie es weitergeht. Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Beweise sammeln und den Unfallbericht ausfüllen – das sind die entscheidenden ersten Schritte. Wer seine Ansprüche kennt und sorgfältig dokumentiert, ist für die Kommunikation mit Versicherungen und Werkstätten bestens vorbereitet.
Auch im Ausland musst du nicht den Kopf verlieren: Mit dem richtigen Wissen über lokale Regeln, Hilfsmitteln wie der Grünen Karte oder der Mallorca Police behältst du die Kontrolle über den Schadensprozess.
Am Ende gilt: Systematisch vorgehen, dokumentieren und clever entscheiden – so verwandelst du den Stress nach einem Unfall in klare Handlungsoptionen und schützt deine Rechte optimal.
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Die gegnerische Versicherung übernimmt alle unfallbedingten Kosten, darunter Reparatur, Nutzungsausfall, Abschlepp- oder Mietwagenkosten sowie Sachverständigenhonorare. Ziel ist, dass der Geschädigte vollständig entschädigt wird und keine finanziellen Nachteile durch den Unfall entstehen.
In diesem Fall solltest du den Unfall sofort selbst dokumentieren, Fotos machen und alle Beteiligten notieren. Anschließend kannst du dich direkt an deine eigene Unfallhilfe, einen Anwalt oder einen Schadensgutachter wenden, der die Regulierung einleitet, damit der Schaden korrekt abgerechnet wird.
Ansprüche aus einem Unfall verjähren nach der allgemeinen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden und der Schädiger bekannt wurden. Rechtzeitige Meldung und Dokumentation sichern, dass Ansprüche nicht verfallen.
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.