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Unfall im Ausland: Welches Recht gilt?

Oktober 27, 2025
Mirco Czerner
Autounfall im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland gilt grundsätzlich das Verkehrsrecht des Landes, in dem der Schaden passiert ist. Nur wenn alle Beteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, greift deutsches Recht.

In diesem Beitrag erklären wir, welches Recht bei einem Unfall im Ausland Anwendung findet und wie du direkt nach einem Auslandsunfall vorgehen solltest. So behältst du den Überblick, selbst wenn du weit weg von Zuhause bist.

Wichtig: Die folgenden Informationen beziehen sich auf das EU-Ausland. Außerhalb der EU können abweichende Regelungen gelten.

Rechtliche Grundlagen bei Unfällen im Ausland

Wenn du im Ausland in einen Unfall verwickelt wirst, stellt sich schnell die Frage, welches Recht eigentlich gilt. Grundsätzlich hängt dies davon ab, wer dein Unfallgegner ist. Handelt es sich um einen ausländischen Beteiligten, greift in der Regel das Verkehrsrecht des Landes, in dem der Vorfall passiert ist. Findet der Unfall zum Beispiel in Italien statt, findet italienisches Verkehrs- und Haftungsrecht Anwendung – unabhängig davon, ob deutsche Staatsangehörige beteiligt sind. Anders verhält es sich, wenn alle Beteiligten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In diesem Fall kommt deutsches Schadensersatzrecht zur Anwendung, und die Schadensregulierung läuft wie gewohnt über die deutsche Haftpflichtversicherung.

Die rechtliche Grundlage dafür liefert die Rom II-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 864/2007). Nach Art. 4 Abs. 1 gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt. Eine Ausnahme bildet Art. 4 Abs. 2: Trifft der Unfall zwischen zwei Personen statt, die zum Unfallzeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt im gleichen Staat haben, findet das Recht dieses Staates Anwendung.

Was tun nach einem Unfall im Ausland?

Ein Unfall im Ausland ist immer ein Schockmoment. Wichtig ist, dass du Ruhe bewahrst und Schritt für Schritt vorgehst. Zuerst sicherst du die Unfallstelle und rufst – je nach Situation – die Polizei oder den Notruf. Gerade im Ausland ist es entscheidend, die Behörden einzuschalten, damit ein offizieller Unfallbericht erstellt wird.

Sammle anschließend alle relevanten Daten: Personalien der Beteiligten, Kennzeichen, Versicherungsinformationen sowie Fotos vom Unfallort und den Schäden. Sehr hilfreich ist hierbei auch der Europäische Unfallbericht, den du am besten im Handschuhfach mitführst.

Falls du in ein Land reist, das nicht Teil des europäischen Versicherungssystems ist, musst du (je nach Land) zusätzlich die Grüne Karte dabeihaben. Sie dient als Nachweis, dass dein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, und wird von vielen ausländischen Behörden verlangt.

Versicherung und Rechtsschutz

Egal ob deutsches oder ausländisches Recht gilt – entscheidend ist, dass du gut abgesichert bist. Deine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die du im Ausland verursachst, ab. In EU-Staaten und vielen weiteren Ländern gilt der Schutz automatisch. Die Regulierung läuft dann meist über sogenannte Regulierungsbeauftragte deiner Versicherung in Deutschland, die den Fall mit dem ausländischen Versicherer abwickeln.

Praktisch ist auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Ernstfall die Kosten für Anwälte oder Gerichtsverfahren im Ausland. Das kann wichtig werden, wenn es Streit um die Schuldfrage oder die Höhe des Schadensersatzes gibt – vor allem, wenn das Verfahren nach fremdem Recht abläuft.

Ein Tipp: Informier dich vor jeder Auslandsreise, welche Versicherungsnachweise du benötigst. Neben der Grünen Karte kann auch eine erweiterte Deckung sinnvoll sein, wenn du in Länder reist, die nicht dem europäischen System angeschlossen sind. So vermeidest du böse Überraschungen und bist im Ernstfall rechtlich auf der sicheren Seite.

Sonderfall: Unfall im Ausland mit Mietwagen

Ein Unfall mit einem Mietwagen im Ausland kann zusätzliche Fragen aufwerfen. Vor der Reise lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen des Vermieters zu prüfen, insbesondere die Haftpflicht-Deckungssumme, die in vielen Ländern niedriger sein kann als in Deutschland.

Zusätzlich lohnt es sich, sich über optionale Zusatzversicherungen zu informieren, die Schäden abdecken, die über die Standarddeckung hinausgehen – wie etwa die sogenannte Mallorca-Police. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Differenz zwischen dem entstandenen Schaden und der bestehenden Deckungssumme. Sie gilt in der Regel in allen europäischen Ländern.

Fazit

Ein Unfall im Ausland bringt immer besondere Herausforderungen mit sich, egal ob mit eigenem Fahrzeug oder Mietwagen. Entscheidend ist, sich im Vorfeld über geltendes Recht und Versicherungsbedingungen zu informieren und im Schadensfall systematisch vorzugehen. Mit den richtigen Unterlagen und Zusatzversicherungen lässt sich die Abwicklung deutlich erleichtern – so behältst du auch in einer ungewohnten Situation den Überblick.


Ähnliche Fragen

Was tun nach einem Unfall?

Nach einem Unfall sollte man zuerst Sicherheitsmaßnahmen treffen und Verletzte versorgen. Danach Fotos vom Schaden machen, Unfallbeteiligte dokumentieren und die Unfallstelle sichern. Eine lückenlose Dokumentation hilft, spätere Ansprüche korrekt geltend zu machen.

Bin ich auch im Ausland unfallversichert?

Ja, innerhalb der EU und vieler weiterer Länder gilt der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerhalb des europäischen Systems ist die Grüne Karte erforderlich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Schäden abzusichern.

Wo gilt die Unfallversicherung nicht?

Die Kfz-Unfallversicherung gilt meist nur in EU- und EWR-Ländern. Außerhalb, zum Beispiel in den USA, Kanada oder Asien, besteht kein automatischer Schutz. Informier dich vor der Fahrt über die geltenden Regelungen im jeweiligen Land, um im Ernstfall abgesichert zu sein.


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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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