
Standgebühren fallen immer dann an, wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt wird und nicht sofort weitertransportiert oder repariert werden kann. Das passiert zum Beispiel, wenn das Auto auf dem Hof des Abschleppunternehmens, einer Verwahrstelle oder in einer Werkstatt geparkt wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der tägliche Gebührenlauf – oft schon ab dem ersten Tag. Verzögerungen bei der Freigabe durch die Versicherung oder beim Gutachten können die Kosten schnell steigen lassen.
Im folgenden Beitrag erklären wir, welche Standkosten realistisch sind, ab wann sie richtig teuer werden und wer diese Gebühren letztlich bezahlt.
Inhaltsverzeichnis
Standkosten entstehen immer dann, wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt und nicht sofort weitertransportiert oder repariert wird. In der Praxis landet das Auto häufig erstmal auf dem Gelände des Abschleppunternehmens, einer Verwahrstelle oder einer Werkstatt. Ab diesem Zeitpunkt fallen tägliche Gebühren für das Abstellen und Bewachen des Fahrzeugs an – oft schon ab dem ersten Tag. Besonders schnell summieren sich diese Kosten, wenn ein Gutachten noch aussteht, die Versicherung die Freigabe verzögert oder unklar ist, ob ein Totalschaden vorliegt. Viele Betroffene merken erst mit der Rechnung, dass das vermeintliche „Zwischenparken“ richtig teuer werden kann.
Die Höhe der Standkosten hängt stark davon ab, wo dein Auto steht und wie lange es dort bleibt. Auf einem städtischen Abschlepphof liegen die Gebühren oft zwischen 20 und 50 Euro pro Tag, auf privaten Werkstattgeländen kann es ähnlich sein, manchmal auch ein bisschen mehr. Wenn sich die Freigabe verzögert oder ein Gutachten länger dauert, stapeln sich die Kosten schnell: Nach einer Woche bist du leicht bei mehreren hundert Euro, nach zwei Wochen können es schon 400–600 Euro sein. Totalschäden oder längere Verzögerungen bei der Versicherung treiben die Rechnung oft noch weiter hoch – deswegen lohnt es sich, den Überblick zu behalten und möglichst zügig alles freigeben zu lassen.
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Grundsätzlich zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Standkosten, wenn du den Unfall nicht verschuldet hast. Wichtig ist aber: Du musst dein Fahrzeug so schnell wie möglich freigeben und alles tun, um die Kosten gering zu halten – das nennt man „Schadensminderungspflicht“. Verzögerst du die Abholung oder verweigerst die Kooperation, kann die Versicherung die Kosten kürzen oder sogar ganz ablehnen. Bei Mitverschulden oder Eigenverschulden trägst du die Standgebühren anteilig selbst. Wer clever ist, dokumentiert den Abschlepp- und Verwahrweg vom Unfall bis zur Werkstatt – das schützt vor späteren Diskussionen über die Höhe der Gebühren.
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Standkosten nach einem Unfall können schnell richtig ins Geld gehen, vor allem, wenn das Auto abgeschleppt wird und auf einem Hof oder in einer Werkstatt steht. Wer weiß, wann die Gebühren anfangen und wie hoch sie realistischerweise ausfallen, kann besser planen und böse Überraschungen vermeiden. Wichtig ist: schnelle Freigabe, transparente Dokumentation und rechtzeitig mit der Versicherung kommunizieren – so bleibt der Ärger klein und die Kosten überschaubar.
Ähnliche Fragen
Standkosten lassen sich oft reduzieren: Auto schnell freigeben, eng mit Werkstatt oder Abschleppfirma kommunizieren und die Schadensminderungspflicht beachten. Verzögerungen auf deiner Seite können dazu führen, dass die Versicherung Kosten kürzt. Wer alles dokumentiert und rechtzeitig Freigaben einholt, hält die Gebühren überschaubar.
Eine pauschale Obergrenze gibt es nicht. Standgebühren werden pro Tag berechnet, oft 20–50 Euro. Nach einer Woche können mehrere hundert Euro anfallen. Deshalb: Freigabe, Gutachten und Kommunikation zügig klären, um lange Standzeiten und hohe Kosten zu vermeiden.
Grundsätzlich trägt die gegnerische Haftpflicht die Standgebühren bei unverschuldetem Unfall. Mitverschulden oder Eigenverschulden kann dazu führen, dass du anteilig zahlst. Verzögerungen oder fehlende Kooperation mit der Werkstatt können die Versicherung zur Kürzung berechtigen. Dokumentation schützt vor Streitigkeiten und hilft, Ansprüche durchzusetzen.
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Sichere die Unfallstelle mit Warnblinkern, Warnweste und Warndreieck. Tausche Daten aus und fülle den Europäischen Unfallbericht aus, um den Unfallhergang korrekt zu dokumentieren. Mehr Infos findest du in unserem Beitrag Unfall – Was tun als Geschädigter?.
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.