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UNFALLNAVI

Unfall in Polen: Welche Kosten werden erstattet?

4 lutego, 2026
Mirco Czerner
Polnische Flagge auf Karte als Symbolbild für Unfall in Polen

Nach einem Unfall in Polen werden tatsächlich angefallene Reparaturkosten gegen Rechnung erstattet – auch, wenn die Reparatur in einer deutschen Werkstatt durchgeführt wird. Eine fiktive Abrechnung ohne Reparaturnachweis ist nicht möglich. Wertminderung wird in Polen nur bei Fahrzeugen unter 6 Jahren anerkannt, und Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht erstattet. Die gegnerische Haftpflichtversicherung beziehungsweise ihre Korrespondenzversicherung in Deutschland ist für die Schadensregulierung zuständig.

Unfall in Polen – welches Recht gilt?

In Polen gilt – wie in den meisten europäischen Ländern – das Territorialprinzip.
Das bedeutet: Passiert der Unfall in Polen, gilt polnisches Recht. Nur wenn beide Beteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann unter bestimmten Umständen deutsches Recht angewendet werden.

Wer zahlt den Schaden?

Für die Schadensregulierung ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verantwortlich.
In Deutschland wird sie durch die Korrespondenzversicherung der polnischen Versicherung vertreten. Dadurch kann der Geschädigte seinen Anspruch auch direkt aus Deutschland geltend machen, ohne mit der polnischen Versicherung kommunizieren zu müssen.

Wie finde ich die zuständige spanische Versicherung?

Die zuständige Gesellschaft oder den Ansprechpartner in Deutschland findest du über den
Zentralruf der Autoversicherer. Dort erhältst du alle Informationen zum Versicherer des Unfallgegners und zum Regulierungsbeauftragten, der für deinen Fall zuständig ist.

Mehr dazu

Unfall im Ausland – welches Recht gilt?

Erfahre in unserem Artikel, welches Recht nach einem Auslandsunfall greift und wie die Regulierung abläuft.

Welche Kosten werden nach einem Unfall in Polen übernommen?

In Polen werden nur nachgewiesene, tatsächliche Kosten erstattet.
Im Detail gilt:

  • Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer Rechnung übernommen.
  • Nutzungsausfall wird nicht immer anerkannt, eine Entschädigung erfolgt nur in seltenen Fällen.
  • Abschleppkosten werden erstattet, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist – in der Regel bis zur nächsten Werkstatt oraz auf Basis eines Durchschnittspreises.
  • Wertminderung wird nur erstattet, wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Jahre ist.
  • Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht übernommen. Mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung können diese Kosten aber abgedeckt werden.
  • Ein Schadengutachten kann hinzugezogen werden, allerdings sollte vor der Beauftragung die Kostenübernahme durch die Versicherung bestätigt werden.
  • Bei einem Totalschaden erfolgt die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich Restwertes.

Was mache ich, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Wenn die polnische Versicherung oder ihr Regulierungsbeauftragter nicht reagiert, kannst du dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.

Die Verkehrsopferhilfe kann prüfen,

  • warum es zu Verzögerungen kommt,
  • und in bestimmten Fällen sogar bei der Regulierung unterstützen.

Bleibt der Schaden ungelöst, kannst du auch in Deutschland gegen die ausländische Versicherung klagen.

Kann UNFALLNAVI nach einem Unfall in Polen weiterhelfen?

UNFALLNAVI kann in Polen keine direkte Unterstützung anbieten.
Die Schadensabwicklung erfolgt eigenständig über die Korrespondenzversicherung oder gegebenenfalls über die Verkehrsopferhilfe e. V.

Ähnliche Fragen

Brauche ich die Grüne Karte im Ausland?

Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?

Was ist ein Europäischer Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schadensmeldung?

Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • den Europäischen Unfallbericht
  • Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen
  • Fahrzeug- und Versicherungsdaten beider Parteien
  • den Polizeibericht (falls vorhanden)
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge

Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.

Du bist Geschädigter eines Unfalls?
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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