
Nach einem Unfall in Polen werden tatsächlich angefallene Reparaturkosten gegen Rechnung erstattet – auch, wenn die Reparatur in einer deutschen Werkstatt durchgeführt wird. Eine fiktive Abrechnung ohne Reparaturnachweis ist nicht möglich. Wertminderung wird in Polen nur bei Fahrzeugen unter 6 Jahren anerkannt, und Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht erstattet. Die gegnerische Haftpflichtversicherung beziehungsweise ihre Korrespondenzversicherung in Deutschland ist für die Schadensregulierung zuständig.
Inhaltsverzeichnis
In Polen gilt – wie in den meisten europäischen Ländern – das Territorialprinzip.
Das bedeutet: Passiert der Unfall in Polen, gilt polnisches Recht. Nur wenn beide Beteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann unter bestimmten Umständen deutsches Recht angewendet werden.
Für die Schadensregulierung ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verantwortlich.
In Deutschland wird sie durch die Korrespondenzversicherung der polnischen Versicherung vertreten. Dadurch kann der Geschädigte seinen Anspruch auch direkt aus Deutschland geltend machen, ohne mit der polnischen Versicherung kommunizieren zu müssen.
Die zuständige Gesellschaft oder den Ansprechpartner in Deutschland findest du über den
Zentralruf der Autoversicherer. Dort erhältst du alle Informationen zum Versicherer des Unfallgegners und zum Regulierungsbeauftragten, der für deinen Fall zuständig ist.
In Polen werden nur nachgewiesene, tatsächliche Kosten erstattet.
Im Detail gilt:
Wenn die polnische Versicherung oder ihr Regulierungsbeauftragter nicht reagiert, kannst du dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.
Die Verkehrsopferhilfe kann prüfen,
Bleibt der Schaden ungelöst, kannst du auch in Deutschland gegen die ausländische Versicherung klagen.
UNFALLNAVI kann in Polen keine direkte Unterstützung anbieten.
Die Schadensabwicklung erfolgt eigenständig über die Korrespondenzversicherung oder gegebenenfalls über die Verkehrsopferhilfe e. V.
Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?
Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.
Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.
Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:
Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.
Du bist Geschädigter eines Unfalls? Wir helfen dir!
Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.