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UNFALLNAVI

Unfall in Kroatien: Welche Kosten werden erstattet?

26 lutego, 2026
Dominik Schmidtke
Kroatische Flagge auf Karte als Symbolbild für Unfall in Kroatien

Nach einem Unfall in Kroatien werden Reparaturkosten nur gegen Vorlage einer Werkstattrechnung erstattet, sofern diese mit dem vor Ort aufgenommenen Schaden (z. B. aus dem Polizeibericht) übereinstimmt. Bei Bagatellschäden genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ein Totalschaden wird auf Basis des Marktwertes abzüglich Restwert erstattet, wenn dies durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird. Nutzungsausfall wird nach kroatischem Recht nicht entschädigt, und Wertminderung nur in seltenen Fällen. Anwaltskosten werden außergerichtlich nur in Ausnahmefällen übernommen.

Unfall in Kroatien – welches Recht gilt?

In Kroatien gilt das Territorialprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert.
Das bedeutet: Bei einem Unfall in Kroatien wird der Schaden nach kroatischem Recht reguliert.
Nur wenn beide Unfallbeteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann ausnahmsweise deutsches Recht Anwendung finden.

Wer zahlt den Schaden?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung des Schadens verantwortlich.
In Deutschland wird sie durch die Korrespondenzversicherung der kroatischen Versicherung vertreten, über den die gesamte Abwicklung erfolgen kann.

Wie finde ich die zuständige Versicherung?

Die zuständige Gesellschaft oder den Ansprechpartner in Deutschland kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Dort erhältst du die Kontaktdaten des Versicherers des Unfallgegners sowie des Regulierungsbeauftragten, der deinen Fall in Deutschland bearbeitet.

Welche Kosten werden nach einem Unfall in Kroatien übernommen?

In Kroatien werden nur tatsächlich angefallene und belegte Kosten erstattet.
Im Detail gilt:

  • Reparaturkosten werden gegen Vorlage der Werkstattrechnung übernommen, müssen jedoch deckungsgleich mit den vor Ort aufgenommenen Schäden sein (z. B. laut Polizeibericht).
  • Abschleppkosten werden bis zur nächsten Werkstatt übernommen.
  • Gutachterkosten werden nur übernommen, wenn das Gutachten von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde.
  • Wertminderung wird in der Regel nicht ersetzt, außer bei neuen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung oraz schweren Schäden.
  • Anwaltskosten werden außergerichtlich nur in besonderen Fällen erstattet.
  • Nutzungsausfall wird nach kroatischem Recht nicht entschädigt.
  • Bei einem Totalschaden wird der Marktwert abzüglich Restwert ersetzt.
Mehr dazu

Unfall im Ausland – welches Recht gilt?

Erfahre in unserem Artikel, welches Recht nach einem Auslandsunfall greift und wie die Regulierung abläuft.

Was mache ich, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Wenn die Versicherung oder ihr Regulierungsbeauftragter nicht reagiert, kannst du dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.

Die Verkehrsopferhilfe kann prüfen,

  • warum es zu Verzögerungen kommt,
  • und in bestimmten Fällen sogar bei der Regulierung unterstützen.

Bleibt der Schaden ungelöst, kannst du auch in Deutschland gegen die ausländische Versicherung klagen.

Kann UNFALLNAVI nach einem Unfall in Kroatien weiterhelfen?

UNFALLNAVI kann in Kroatien keine direkte Unterstützung anbieten.
Die Schadensabwicklung erfolgt eigenständig über die Korrespondenzversicherung oder gegebenenfalls über die Verkehrsopferhilfe e. V.

Ähnliche Fragen

Brauche ich die Grüne Karte im Ausland?

Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?

Was ist ein Europäischer Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schadensmeldung?

Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • den Europäischen Unfallbericht
  • Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen
  • Fahrzeug- und Versicherungsdaten beider Parteien
  • den Polizeibericht (falls vorhanden)
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge

Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.

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