
Wenn dein „TÜV“ fällig ist, bedeutet das, dass dein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) muss. Dabei wird geprüft, ob es verkehrssicher ist, alle sicherheitsrelevanten Systeme einwandfrei funktionieren und die Abgaswerte eingehalten werden. Ohne gültige HU darfst du nicht regulär am Straßenverkehr teilnehmen.
Welche Fristen gelten und was genau geprüft wird, erfährst du hier!
Inhaltsverzeichnis
Wenn eine Person sagt: „Ich muss zum TÜV“, meint sie in aller Regel die Hauptuntersuchung. „TÜV“ ist hierbei, genau wie beispielweise „Tempo“ oder „Föhn“, ein Markenname, der sich zu einem gesamten Gattungsbegriff etabliert hat – ein sogenannter „generischer Markenname“.
Der „TÜV“ ist nämlich eigentlich lediglich eine zur Durchführung der Hauptuntersuchung befähigte Prüforganisation. Genau so gut kann diese jedoch bei DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt werden.
Das bedeutet: TÜV und Hauptuntersuchung sind nicht dasselbe! Wenn jemand „TÜV“ sagt, wird jedoch häufig die Hauptuntersuchung gemeint.
Das regelmäßige Intervall für die Hauptuntersuchung für dein Auto beträgt zwei Jahre. Es können sich jedoch einige Besonderheiten ergeben: Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren zur ersten Untersuchung. Sehr schwere LKW, Wohnmobile oder Anhänger hingegen jährlich.
| Fahrzeugart / Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) | Erste Untersuchung | Anschließende Untersuchungen |
|---|---|---|
| Krafträder und Kfz der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| PKW | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile bis 3.500 kg zGG | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile über 3.500 bis 7.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate; ab 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate |
| Wohnmobile über 7.500 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
| Anhänger ungebremst | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Anhänger bis 750 kg zGG | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Anhänger über 750 bis 3.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| Anhänger über 3.500 bis 10.000 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
| LKW/Nutzfahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| LKW/Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg zGG | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
| LKW/Nutzfahrzeuge über 3.500 bis 7.500 kg zGG | nach 12 Monaten | alle 12 Monate |
Bei der Hauptuntersuchung – umgangssprachlich oft einfach „TÜV“ genannt – wird dein Fahrzeug gründlich auf Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit geprüft. Gecheckt werden unter anderem Bremsen, Lenkung und Reifen, die Beleuchtung inklusive Blinker und Bremslichter sowie Karosserie und Unterboden auf Rost oder Beschädigungen. Auch Motor, Achsen und Fahrwerk werden kurz inspiziert, um sicherzustellen, dass alles fest sitzt und keine Mängel vorliegen. Teil der HU ist außerdem die Abgasuntersuchung (AU), bei der geprüft wird, ob die Emissionen im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Am Ende gibt es entweder das „HU bestanden“ für eine Plakette, „HU mit Mängeln“, wenn kleinere Reparaturen nötig sind, oder „HU nicht bestanden“, falls das Auto nicht verkehrstauglich ist. So sorgt die Hauptuntersuchung dafür, dass dein Fahrzeug sicher auf der Straße unterwegs ist.
Eine TÜV-Plakette zeigt auf einen Blick, wann die nächste Hauptuntersuchung (HU) fällig ist. Die Farbe der Plakette ändert sich jedes Jahr und gibt direkt das Prüfjahr an. Um die Plakette herum stehen Zahlen von 1 bis 12, die für die Monate stehen. Oben auf der Plakette befindet sich die Zahl des Monats, in dem die nächste HU durchgeführt werden muss. In der Mitte der Plakette steht das Jahr der fälligen Untersuchung. Die Abgasuntersuchung (AU) ist dabei fester Bestandteil der HU, sodass die Plakette auch den Zeitpunkt für die AU anzeigt. Beispiel: Steht oben die „9“ und in der Mitte „26“, ist die nächste HU im September 2026 fällig.
Wenn dein Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) nicht besteht, bedeutet das, dass erhebliche Mängel vorliegen, die die Verkehrssicherheit oder Umweltbelastung betreffen. Du bekommst einen Prüfbericht mit einer Übersicht über die festgestellten Mängel. Diese müssen innerhalb von einem Monat behoben werden, bevor das Fahrzeug erneut zur Nachprüfung vorgestellt werden kann. In dieser Zeit darf das Auto nur zu Reparaturzwecken oder zur Prüfstelle bewegt werden – normales Fahren ist nicht erlaubt. Es ist daher wichtig, die Mängel zeitnah in einer Werkstatt beheben zu lassen, um schnell wieder eine gültige Plakette zu erhalten.
Wenn du ohne bestandene HU weiterfährst, kann das teuer und riskant werden. Bei einem Unfall kann die Kfz-Versicherung Leistungen kürzen oder sogar komplett verweigern, insbesondere wenn die Mängel des Fahrzeugs den Unfall verursacht haben. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel wenn das Auto erheblich gefährlich ist, kann die Polizei zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, die Mängel zeitnah beheben zu lassen und die Nachprüfung innerhalb der Frist durchführen zu lassen.
| Fahrzeugart | Überfällig bis | Bußgeld / Punkte |
|---|---|---|
| PKW, Motorräder, leichte Anhänger | mehr als 2 Monate | 15 € |
| PKW, Motorräder, leichte Anhänger | 4–8 Monate | 25 € |
| PKW, Motorräder, leichte Anhänger | mehr als 8 Monate | 60 € / 1 Punkt |
| Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung | bis 2 Monate | 15 € |
| Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung | mehr als 2 bis 4 Monate | 25 € |
| Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung | mehr als 4 bis 8 Monate | 60 € / 1 Punkt |
| Nutzfahrzeuge mit Sicherheitsprüfung | mehr als 8 Monate | 75 € / 1 Punkt |
Die Hauptuntersuchung stellt sicher, dass Fahrzeuge verkehrstauglich und umweltverträglich bleiben. Wer die Fristen kennt und Mängel frühzeitig behebt, spart Zeit, Geld und Ärger. Egal ob TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ – entscheidend ist nicht der Name der Prüfstelle, sondern ein technisch einwandfreies Fahrzeug. So bleibt dein Auto sicher unterwegs und du vermeidest mögliche Bußgelder oder Versicherungsrisiken.
Wenn dein deutscher TÜV im Ausland abläuft, darfst du dort weiterfahren, da keine HU-Pflicht besteht. Wichtig: Nach der Rückkehr nach Deutschland musst du die HU/AU unverzüglich nachholen. Eine HU im Ausland ist nicht möglich, eine technische Überprüfung vor Ort kann aber sinnvoll sein, um Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Der TÜV-Bericht muss nicht ständig im Auto mitgeführt werden. Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) ist der Stempel mit Prüfdatum in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Den Bericht solltest du aber sicher aufbewahren, da er bei An- oder Ummeldungen oder auf Verlangen bei Kontrollen vorgelegt werden muss.
Die Hauptuntersuchung (HU) für Autos kostet in der Regel 80–90 Euro, inklusive Abgasuntersuchung (AU) insgesamt etwa 130–160 Euro. Die Preise variieren je nach Prüforganisation und Bundesland. Bei Krafträdern liegen die Kosten inklusive AU meist bei rund 75–80 Euro.
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Sichere die Unfallstelle mit Warnblinkern, Warnweste und Warndreieck. Tausche Daten aus und fülle den Europäischen Unfallbericht aus, um den Unfallhergang korrekt zu dokumentieren. Mehr Infos findest du in unserem Beitrag Unfall – Was tun als Geschädigter?.
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.