Nach einem Unfall in Polen werden tatsächlich angefallene Reparaturkosten gegen Rechnung erstattet – auch, wenn die Reparatur in einer deutschen Werkstatt durchgeführt wird. Eine fiktive Abrechnung ohne Reparaturnachweis ist nicht möglich. Wertminderung wird in Polen nur bei Fahrzeugen unter 6 Jahren anerkannt, und Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht erstattet. Die gegnerische Haftpflichtversicherung beziehungsweise ihre Korrespondenzversicherung in […]