
Nach einem Unfall hast du in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn deine Verletzungen nachweisbar sind. Die Höhe hängt von der Schwere und den Folgen ab. Einen Überblick über typische Beträge geben unsere Schmerzensgeldtabellen für Auto-, Fahrrad- und Motorradunfälle im Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden, die jemand durch einen Unfall, eine Verletzung oder eine andere unerlaubte Handlung erleidet. Die rechtliche Grundlage bietet § 253 II BGB. Anders als Schadensersatz für materielle Verluste wie Reparaturen oder Behandlungskosten, soll Schmerzensgeld vor allem das körperliche und seelische Leid ausgleichen. Es wird individuell berechnet und hängt von der Schwere der Verletzungen, dem Heilungsprozess und den langfristigen Folgen ab. Gerichte orientieren sich dabei oft an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, um eine angemessene Höhe zu bestimmen.
"Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden."
§ 253 II BGB
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer von den individuellen Umständen des Unfalls ab. Entscheidend sind Art und Schwere der Verletzungen, Dauer der Heilung, mögliche bleibende Schäden und der Einfluss auf den Alltag. Gerichte orientieren sich dabei häufig an Schmerzensgeldtabellen, die frühere Urteile als Richtwert nutzen. Kleinere Verletzungen wie Prellungen führen zu niedrigeren Beträgen, schwere Verletzungen, Dauerfolgen oder Wachkoma können mehrere Zehntausend bis Hunderttausend Euro oder mehr rechtfertigen. Letztlich entscheidet das Gericht im Einzelfall, welches Schmerzensgeld angemessen ist.
| Verletzung | Schmerzensgeld | Urteil |
|---|---|---|
| Schleudertrauma, ISG-Blockade, Verletzung der Lendenwirbel | 2.000 Euro | AG München, 2013 |
| HWS-Distorsion 1. Grades, einmonatige Arbeitsunfähigkeit, fast dreijähriger Heilungsprozess | 4.000 Euro | OLG Nürnberg, 2000 |
| HWS-Distorsion 1. Grades, Cervikalsyndrom, fortwährende Schwindelattacken, dreiwöchige stationäre Behandlung, fünfmonatige Arbeitsunfähigkeit | 6.000 Euro | OLG Saarbrücken, 2005 |
| Bruch zweier Wirbel | 10.000 Euro | LG Coburg, 2009 |
| Dauerhafter, mittelschwerer rechtsseitiger Tinnitus | 12.000 Euro | OLG Naumburg, 2013 |
| Nasenbeinbruch, Schlüsselbeinbruch, Rippenbruch, Ausrenkung des Schultergelenks, Pneumothorax, Nierenquetschung, zahlreiche Prellungen, Schürfwunden, Riss- und Platzwunden | 15.000 Euro | OLG Karlsruhe, 2012 |
| Schweres Schleudertrauma sowie Nasenbeinbruch, Schürf- und Schnittwunden, zahlreiche Prellungen | 30.000 Euro | OLG Schleswig-Holstein, 2010 |
| Schweres Schädel-Hirn-Trauma, apallisches Syndrom, 6 Monate Wachkoma | 60.000 Euro | OLG Naumburg, 2015 |
| Polytrauma, zahlreiche schwerwiegende und lebensgefährliche Verletzungen | 250.000 Euro | OLG Karlsruhe, 2013 |
| Schweres Schleudertrauma und Wachkoma nach grob fahrlässigem Autounfall | 500.000 Euro | OLG Oldenburg, 2014 |
| Verletzung | Schmerzensgeld | Urteil |
|---|---|---|
| Schulterverletzung nach Sturz durch grundloses Hupen | 200 Euro | AG Frankfurt, 2007 |
| Speichen- und Ellenbruch | 6.500 Euro | OLG Koblenz, 2012 |
| Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur | 7.500 Euro | OLG Oldenburg, 2005 |
| Schienbeinbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden | 11.250 Euro | OLG Hamm, 2014 |
| Unfallbedingte Beinverkürzung | 25.000 Euro | KG Berlin, 2004 |
| Schädel-Hirn-Trauma mit Dauerschäden | 75.000 Euro | OLG Hamm, 2001 |
| Verletzung | Schmerzensgeld | Urteil |
|---|---|---|
| Prellung der linken Schulter | 800 Euro | LG Detmold, 2016 |
| Mittelhandfraktur, Rippenbruch, Hüftgelenksprellung | 3.000 Euro | OLG Koblenz, 2011 |
| Schultergelenkssprengung | 5.500 Euro | OLG Schleswig-Holstein, 2012 |
| Schwere Verletzung von Kniegelenk und Kniescheibe | 14.000 Euro | OLG Brandenburg, 2009 |
| Distale Unterschenkelamputation infolge schwerer Fußverletzung | 45.000 Euro | OLG Nürnberg, 2013 |
| Riss von Leber und Gallenblase | 200.000 Euro | OLG Coburg, 2005 |
Unfall – Was tun als Geschädigter?
Erfahre in unserem Artikel, wie du dich nach einem Verkehrsunfall verhalten solltest und was es zu beachten gibt.
Nach einem Unfall ist es wichtig, direkt den Überblick zu behalten. Sammle daher alle Unterlagen, die deine Verletzungen und den Unfallhergang belegen: ärztliche Befunde, Unfallberichte, Fotos vom Unfallort und von Verletzungen sowie Zeugenaussagen. Spezialisierte Rechtsdienstleister wie UNFALLNAVI können hilfreich sein um deine Ansprüche schnell, professionell und vor allem vollumfänglich durchzusetzen. Sie unterstützen dich dabei, den Vorgang zu prüfen, alle nötigen Unterlagen zu sammeln und den Kontakt zur Versicherung zu managen. So stellst du sicher, dass du dein Schmerzensgeld fair, schnell und ohne unnötigen Stress erhältst.
Schmerzensgeld kann nach einem Unfall helfen, körperliches und seelisches Leid auszugleichen. Wie viel dir zusteht, hängt von den Verletzungen und ihren Folgen ab. Mit UNFALLNAVI hast du einen Profi an deiner Seite, der sich um alles kümmert – von der Prüfung deines Anspruchs bis zur Durchsetzung bei der Versicherung. So bekommst du dein Schmerzensgeld unkompliziert und sicher.
Schadensersatz ersetzt finanzielle Verluste wie Reparaturkosten oder Verdienstausfall. Schmerzensgeld gleicht immaterielle Schäden aus, etwa Schmerzen, Leid oder psychische Belastungen. Während Schadensersatz Dinge betrifft, geht es beim Schmerzensgeld um die persönliche Beeinträchtigung durch den Unfall.
Schmerzensgeld verjährt meist nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem du vom Unfall und vom Verursacher erfahren hast. Danach kann der Anspruch in der Regel nicht mehr durchgesetzt werden.
Die Höhe richtet sich nach Schwere der Verletzung, Dauer der Schmerzen, Behandlung, Folgeschäden und Einschränkungen im Alltag. Gerichte nutzen Schmerzensgeldtabellen als Orientierung, entscheiden aber immer individuell nach den konkreten Umständen des Falls.
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Sichere die Unfallstelle mit Warnblinkern, Warnweste und Warndreieck. Tausche Daten aus und fülle den Europäischen Unfallbericht aus, um den Unfallhergang korrekt zu dokumentieren. Mehr Infos findest du in unserem Beitrag Unfall – Was tun als Geschädigter?.
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.