
Nach einem Unfall in der Türkei werden Reparaturkosten gegen Vorlage einer Werkstattrechnung erstattet. Bei einem Totalschaden erfolgt die Regulierung auf Basis des Zeitwertes abzüglich Restwert, ermittelt nach türkischen Marktwerten durch einen Sachverständigen vor Ort. Ausländische Gutachten, etwa aus Deutschland, werden meist gekürzt. Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht erstattet, und eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es nicht. Die Schadensregulierung erfolgt entweder direkt über die türkische Versicherung oder – bei EU-zugelassenen Fahrzeugen – über einen Korrespondenzversicherer in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
In der Türkei gilt das Territorialprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert.
Das bedeutet: Bei einem Unfall in der Türkei wird der Schaden nach türkischem Recht reguliert.
Nur wenn beide Unfallbeteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann ausnahmsweise deutsches Recht Anwendung finden.
Die Regulierung erfolgt unmittelbar über die türkische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Hat der Unfallgegner ein Fahrzeug mit EU-Zulassung, kann die Schadensregulierung auch über den Korrespondenzversicherer in Deutschland abgewickelt werden.
Ist der Unfallgegner in einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums versichert, kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung und den Regulierungsbeauftragten in Deutschland ermitteln. Bei rein türkischen Versicherern erfolgt die Bearbeitung direkt vor Ort.
In der Türkei werden nur tatsächlich angefallene und belegte Kosten erstattet.
Im Detail gilt:
UNFALLNAVI kann in der Türkei keine Unterstützung anbieten. Die Schadensabwicklung muss eigenständig über die türkische Versicherung.
Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?
Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.
Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.
Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:
Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.