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UNFALLNAVI

Unfall in der Türkei: Welche Kosten werden erstattet?

marzo 3, 2026
Dominik Schmidtke
Türkische Flagge auf Karte als Symbolbild für Unfall in Türkei

Nach einem Unfall in der Türkei werden Reparaturkosten gegen Vorlage einer Werkstattrechnung erstattet. Bei einem Totalschaden erfolgt die Regulierung auf Basis des Zeitwertes abzüglich Restwert, ermittelt nach türkischen Marktwerten durch einen Sachverständigen vor Ort. Ausländische Gutachten, etwa aus Deutschland, werden meist gekürzt. Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht erstattet, und eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es nicht. Die Schadensregulierung erfolgt entweder direkt über die türkische Versicherung oder – bei EU-zugelassenen Fahrzeugen – über einen Korrespondenzversicherer in Deutschland.

Unfall in der Türkei – welches Recht gilt?

In der Türkei gilt das Territorialprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert.
Das bedeutet: Bei einem Unfall in der Türkei wird der Schaden nach türkischem Recht reguliert.
Nur wenn beide Unfallbeteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann ausnahmsweise deutsches Recht Anwendung finden.

Mehr dazu

Unfall im Ausland – welches Recht gilt?

Erfahre in unserem Artikel, welches Recht nach einem Auslandsunfall greift und wie die Regulierung abläuft.

Wer zahlt den Schaden?

Die Regulierung erfolgt unmittelbar über die türkische Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Hat der Unfallgegner ein Fahrzeug mit EU-Zulassung, kann die Schadensregulierung auch über den Korrespondenzversicherer in Deutschland abgewickelt werden.

Wie finde ich die zuständige Versicherung?

Ist der Unfallgegner in einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums versichert, kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer die zuständige Versicherung und den Regulierungsbeauftragten in Deutschland ermitteln. Bei rein türkischen Versicherern erfolgt die Bearbeitung direkt vor Ort.

Welche Kosten werden nach einem Unfall in der Türkei übernommen?

In der Türkei werden nur tatsächlich angefallene und belegte Kosten erstattet.
Im Detail gilt:

  • Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer Werkstattrechnung übernommen.
  • Bei einem Totalschaden ermittelt ein türkischer Sachverständiger den Zeitwert abzüglich Restwert, basierend auf den in der Türkei üblichen Marktwerten.
  • Abschleppkosten werden bis zur nächsten Werkstatt übernommen.
  • Gutachterkosten werden in der Regel erstattet, sofern das Gutachten durch die gegnerische Versicherung beauftragt wurde.
  • Wertminderung kann nur durch ein gerichtliches Gutachten geltend gemacht werden.
  • Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht übernommen.
  • Eine Nutzungsausfallentschädigung wird nach türkischem Recht nicht gezahlt.

Kann UNFALLNAVI nach einem Unfall in der Türkei weiterhelfen?

UNFALLNAVI kann in der Türkei keine Unterstützung anbieten. Die Schadensabwicklung muss eigenständig über die türkische Versicherung.

Ähnliche Fragen

Brauche ich die Grüne Karte im Ausland?

Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?

Was ist ein Europäischer Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schadensmeldung?

Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • den Europäischen Unfallbericht
  • Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen
  • Fahrzeug- und Versicherungsdaten beider Parteien
  • den Polizeibericht (falls vorhanden)
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge

Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.

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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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