Nach einem Unfall in der Türkei werden Reparaturkosten gegen Vorlage einer Werkstattrechnung erstattet. Bei einem Totalschaden erfolgt die Regulierung auf Basis des Zeitwertes abzüglich Restwert, ermittelt nach türkischen Marktwerten durch einen Sachverständigen vor Ort. Ausländische Gutachten, etwa aus Deutschland, werden meist gekürzt. Anwaltskosten werden außergerichtlich nicht erstattet, und eine Nutzungsausfallentschädigung gibt es nicht. Die Schadensregulierung […]