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UNFALLNAVI

Wie funktioniert Schadensersatz nach dem StVG bei einem Verkehrsunfall?

December 15, 2025
Mirco Czerner
Ein Stapel Münzen als Symbolbild für Schadensersatz

Beim Schadensersatz nach dem StVG werden alle unfallbedingten Schäden ersetzt – von Reparaturkosten über Nutzungsausfall bis zu Schmerzensgeld und Anwaltskosten. Die Zahlung erfolgt durch die gegnerische Haftpflichtversicherung, bei geteilter Schuld anteilig, sodass der Geschädigte vollständig ausgeglichen wird.

Weiteres zu den Anspruchsgrundlagen, typischen Schadenspositionen und Fristen nach dem StVG erfährst du im Folgenden.

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Was ist Schadensersatz eigentlich genau?

Schadensersatz bedeutet, dass ein entstandener Schaden ausgeglichen wird, in der Regel durch eine Geldleistung. Schadenssituationen treten in vielen Bereichen des privaten und beruflichen Alltags auf. Für unsere Zwecke relevant ist jedoch vor allem der Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

Je nach Art des Schadens kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Bei Verkehrsunfällen ist insbesondere das Straßenverkehrsgesetz (StVG) maßgeblich. § 7 Abs. 1 StVG bestimmt: „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Schadensersatzanspruch nach dem StVG ist folglich verschuldensunabhängig, das heißt: Es kommt nicht darauf an, ob der Halter oder Fahrer den Unfall schuldhaft verursacht hat.

Welche Schäden sind vom Schadensersatz umfasst?

Vom Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall sind alle Nachteile umfasst, die dem Geschädigten durch das Unfallereignis entstanden sind. Dazu zählen zunächst die Reparaturkosten für beschädigte Fahrzeuge oder Gegenstände. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, können stattdessen die Kosten für eine Ersatzbeschaffung geltend gemacht werden. Auch entgangene Nutzung, zum Beispiel wenn das Fahrzeug während der Reparatur nicht zur Verfügung steht, fällt unter den Schadensersatz. Daneben wird häufig der merkantile Minderwert berücksichtigt, also der Wertverlust des Fahrzeugs, auch nach fachgerechter Reparatur. Bei Verletzungen kommen darüber hinaus immaterielle Schäden wie Schmerzen, Einschränkungen oder psychische Folgen in Form von Schmerzensgeld hinzu, ebenso wie Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation oder Medikamente.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen außerdem die Kosten für rechtliche Beratung und Vertretung. Die Rechtsprechung betrachtet die Hinzuziehung eines Rechtsdienstleisters oder Anwalts im Verkehrsunfallrecht regelmäßig als erforderlich und zweckmäßig, um die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung sachgerecht durchzusetzen. Die gegnerische Versicherung muss diese Kosten daher in der Regel übernehmen. (Dies ist übrigens auch der Grund, weshalb UNFALLNAVI für dich ohne Kostenrisiko nutzbar ist.) Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Naturalrestitution: Der Geschädigte soll so gestellt werden, als sei das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Ziel des Schadensersatzes ist es, alle unfallbedingten Nachteile – materiell wie immateriell – vollständig auszugleichen.

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Welche Fristen gelten für Schadensersatz?

Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Maßgeblich ist die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB, die auch für Ansprüche nach dem Straßenverkehrsgesetz gilt. Die Frist beginnt nicht am Unfalltag selbst, sondern mit dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist und der Geschädigte Kenntnis vom Schaden sowie vom Schädiger hatte oder hätte haben müssen.

Innerhalb dieser Frist müssen die Ansprüche geltend gemacht oder durch verjährungshemmende Maßnahmen gesichert werden, etwa durch Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung oder durch Klageerhebung. Nach Ablauf der Verjährung können Schadensersatzansprüche nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden.

Wer zahlt den Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall?

Bei einem Autounfall muss grundsätzlich der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden aufkommen. In der Praxis übernimmt jedoch regelmäßig dessen Kfz-Haftpflichtversicherung die Zahlung des Schadensersatzes. Sie ist gesetzlich verpflichtet, berechtigte Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu regulieren.

Ist der Unfall teilweise von beiden Beteiligten verursacht worden, haften die Beteiligten entsprechend ihrer jeweiligen Mitverursachungsanteile (Quotelung). In diesem Fall ersetzt die gegnerische Versicherung den Schaden nur anteilig. Besteht ein eigener Schaden ohne haftenden Unfallgegner, etwa bei einem selbst verschuldeten Unfall, kommt eine Regulierung über die eigene Kaskoversicherung in Betracht, sofern eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.

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Fazit

Nach einem Verkehrsunfall dient der Schadensersatz dazu, alle Nachteile, die dem Geschädigten entstanden sind, vollständig auszugleichen – materiell wie immateriell. Dazu zählen Reparaturkosten, Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert, Schmerzensgeld, medizinische Aufwendungen und auch Kosten für rechtliche Beratung. Anspruchsgrundlage ist in der Regel das Straßenverkehrsgesetz, das die Haftung verschuldensunabhängig regelt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung, bei geteilter Verantwortung erfolgt eine entsprechende Quotelung. Wichtig ist, die geltenden Fristen zu beachten, damit Ansprüche nicht verjähren.

Ähnliche Fragen

Sind Gutachterkosten erstattungsfähig?

Ja, wenn ein Gutachten nötig ist, um Schäden festzustellen oder den Wert zu prüfen, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Können Nutzungsausfallkosten geltend gemacht werden?

Ja, wenn das Auto in der Werkstatt steht und du es nicht nutzen kannst, können Nutzungsausfallkosten ersetzt werden – schließlich darfst du nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Wie lange dauert die Regulierung in der Regel?

Das variiert: Bei klaren Fällen dauert es oft nur wenige Wochen, bei komplexeren Schäden oder Mitverschulden können es mehrere Monate werden.

Ich hatte einen Unfall, was soll ich tun?

Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Sichere die Unfallstelle mit Warnblinkern, Warnweste und Warndreieck. Tausche Daten aus und fülle den Europäischen Unfallbericht aus, um den Unfallhergang korrekt zu dokumentieren. Mehr Infos findest du in unserem Beitrag Unfall – Was tun als Geschädigter?.

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