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UNFALLNAVI

Unfall in Frankreich: Welche Kosten werden erstattet?

February 20, 2026
Mirco Czerner
Französische Flagge auf Karte als Symbolbild für Unfall in Frankreich

Nach einem Unfall in Frankreich werden Reparaturkosten gegen Vorlage einer Rechnung erstattet.
Ab einer Schadenshöhe von rund 1.000 € wird häufig ein professionelles Schadengutachten erstellt, während bei kleineren Schäden ein Kostenvoranschlag genügt. Eine fiktive Abrechnung ist möglich, wird jedoch oft gekürzt, wenn das Gutachten in Deutschland erstellt wurde. Wertminderung, Anwaltskosten und Sachverständigenkosten werden nicht immer erstattet, während eine Nutzungsausfallentschädigung nur in begrenzter Höhe gezahlt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung beziehungsweise ihre Korrespondenzversicherung in Deutschland ist für die Schadensregulierung zuständig.

Unfall in Frankreich – welches Recht gilt?

In Frankreich gilt das Territorialprinzip, also das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert.
Das bedeutet: Bei einem Unfall in Frankreich wird der Schaden nach französischem Recht reguliert. Nur wenn beide Unfallbeteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann ausnahmsweise deutsches Recht Anwendung finden.

Mehr dazu

Unfall im Ausland – welches Recht gilt?

Erfahre in unserem Artikel, welches Recht nach einem Auslandsunfall greift und wie die Regulierung abläuft.

Wer zahlt den Schaden?

Wer zahlt den Schaden?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung des Schadens verantwortlich.
In Deutschland wird sie durch die Korrespondenzversicherung der französischen Versicherung vertreten, über den die gesamte Abwicklung erfolgen kann.

Wie finde ich die zuständige Versicherung?

Die zuständige Gesellschaft oder den Ansprechpartner in Deutschland kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Dort erhältst du die Kontaktdaten des Versicherers des Unfallgegners sowie des Regulierungsbeauftragten, der deinen Fall in Deutschland bearbeitet.

Welche Kosten werden nach einem Unfall in Frankreich übernommen?

In Frankreich werden nur tatsächlich angefallene Kosten gegen Nachweis erstattet.
Im Einzelnen gilt:

  • Repair costs werden gegen Vorlage einer Werkstattrechnung übernommen.
  • Nutzungsausfallentschädigung wird meist mit im kleineren Umfang ersetzt (bei Totalschaden bis zu 10 Tage).
  • Abschleppkosten werden bis zur nächsten Werkstatt übernommen.
  • Sachverständigenkosten werden nicht immer erstattet.
  • Wertminderung wird nicht erstattet.
  • Anwaltskosten werden nicht übernommen; eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten jedoch abdecken.
  • Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet.
    Hierfür wird ein französisches Gutachten hinzugezogen.

Was mache ich, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Wenn die spanische Versicherung oder ihr Regulierungsbeauftragter nicht auf Schreiben reagiert, kannst du dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.

Diese prüft,

  • warum es zu Verzögerungen kommt,
  • und kann in bestimmten Fällen sogar bei der Schadensregulierung helfen.

Besteht keine Lösung, kannst du auch in Deutschland gegen die ausländische Versicherung klagen.

Kann UNFALLNAVI nach einem Unfall in Frankreich weiterhelfen?

UNFALLNAVI kann in Frankreich keine Unterstützung anbieten.
Die Schadensabwicklung muss eigenständig über die Korrespondenzversicherung oder gegebenenfalls über die Verkehrsopferhilfe e. V. erfolgen.

Ähnliche Fragen

Brauche ich die Grüne Karte im Ausland?

Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?

Was ist ein Europäischer Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schadensmeldung?

Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • den Europäischen Unfallbericht
  • Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen
  • Fahrzeug- und Versicherungsdaten beider Parteien
  • den Polizeibericht (falls vorhanden)
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge

Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.

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