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Nach einem Unfall in Spanien werden nur tatsächlich angefallene Reparatur- und Abschleppkosten gegen Rechnung erstattet. Eine fiktive Abrechnung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens ist nicht möglich. Wertminderung, Nutzungsausfall sowie Anwalts- und Gutachterkosten werden in Spanien nicht übernommen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung beziehungsweise ihr Korrespondenzversicherung in Deutschland ist für die Schadensregulierung zuständig.

Unfall in Spanien – welches Recht gilt?

Es gilt das Territorialprinzip: Unfälle, die in Spanien passieren, unterliegen grundsätzlich spanischem Recht. Nur wenn beide Beteiligten ihren Wohnsitz in Deutschland haben, kann in Ausnahmefällen deutsches Recht angewendet werden.

Wer zahlt den Schaden?

Für die Regulierung ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verantwortlich.
In Deutschland übernimmt diese Aufgabe meist der Korrespondenzversicherung der spanischen Versicherung, sodass der Schaden direkt von Deutschland aus abgewickelt werden kann.

Wie finde ich die zuständige spanische Versicherung?

Die zuständige Gesellschaft oder den Ansprechpartner in Deutschland findest du über den
Zentralruf der Autoversicherer. Dort erhältst du alle Informationen zum Versicherer des Unfallgegners und zum Regulierungsbeauftragten, der für deinen Fall zuständig ist.

Welche Kosten werden nach einem Unfall in Spanien übernommen?

In Spanien werden nur belegte, tatsächlich angefallene Kosten erstattet.
Das bedeutet konkret:

Mehr dazu

Unfall im Ausland – welches Recht gilt?

Erfahre in unserem Artikel, welches Recht nach einem Auslandsunfall greift und wie die Regulierung abläuft.

Was mache ich, wenn die Versicherung nicht reagiert?

Wenn die spanische Versicherung oder ihr Regulierungsbeauftragter nicht auf Schreiben reagiert, kannst du dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe e. V. wenden.

Diese prüft,

Besteht keine Lösung, kannst du auch in Deutschland gegen die ausländische Versicherung klagen.

Kann UNFALLNAVI nach einem Unfall in Griechenland weiterhelfen?

UNFALLNAVI kann in Spanien keine direkte Unterstützung anbieten.
Die Schadensabwicklung erfolgt eigenständig über die Korrespondenzversicherung oder die Verkehrsopferhilfe.

Ähnliche Fragen

Brauche ich die Grüne Karte im Ausland?

Nein, im europäischen Ausland musst du die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) nicht zwingend mitführen. Sie ist aber hilfreich, um den Versicherungsschutz nachzuweisen und Missverständnisse mit der gegnerischen Versicherung zu vermeiden. Mehr dazu liest du im Blogartikel: Was ist die Grüne Versicherungskarte und wo wird sie gebraucht?

Was ist ein Europäischer Unfallbericht?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern verwendet wird. Er hilft, einen Unfall einheitlich zu dokumentieren, auch wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Die Mitführung ist nicht verpflichtend, wird aber dringend empfohlen, um die Schadensregulierung zu erleichtern.

Wann sollte ich die Polizei rufen?

Du solltest die Polizei immer rufen, wenn es zu Personenschäden, größeren Sachschäden oder Uneinigkeit mit dem Unfallgegner kommt. Bei kleineren Park- oder Blechschäden reicht meist der Unfallbericht. Ein offizielles Protokoll erleichtert die spätere Regulierung und dient als Nachweis gegenüber der Versicherung.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schadensmeldung?

Für eine vollständige Schadensmeldung solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • den Europäischen Unfallbericht
  • Fotos vom Unfallort und den Fahrzeugen
  • Fahrzeug- und Versicherungsdaten beider Parteien
  • den Polizeibericht (falls vorhanden)
  • Rechnungen oder Kostenvoranschläge

Optimal ist es, wenn du zusätzlich Zeugendaten und – falls möglich – ein Schuldeingeständnis des Verursachers sicherst. Diese Informationen helfen, die Schuldfrage eindeutig zu klären und die Regulierung zu beschleunigen.

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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.

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