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Dein Sachverständiger hat reparierte oder unreparierte Vorschäden an deinem Fahrzeug festgestellt?

Juli 22, 2022

Dein Sachverständiger hat reparierte oder unreparierte Vorschäden an deinem Fahrzeug festgestellt?

Grundsätzlich kein Grund zur Beunruhigung. Einige KFZ-Haftpflichtversicherer nutzen diese Feststellungen allerdings, um eine Schadensregulierung (zunächst) zurückzustellen.

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Dein Sachverständiger hat reparierte oder unreparierte Vorschäden an deinem Fahrzeug festgestellt?

Grundsätzlich kein Grund zur Beunruhigung. Einige KFZ-Haftpflichtversicherer nutzen diese Feststellungen allerdings, um eine Schadensregulierung (zunächst) zurückzustellen.

Reparierte Vorschäden - Woher kommt das?

Die KFZ-Haftpflichtversicherer stützen sich hier auf eine gesetzliche Regelung (§ 249 Abs. 1 BGB), die folgendes besagt:

„Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“

Die Versicherung verfährt dann nach dem Motto: Wenn ich nicht weiß, wie der Vorschaden repariert wurde (qualitativ hochwertig oder qualitativ minderwertig), dann weiß ich auch nicht, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befand, bevor es beschädigt wurde und kann dementsprechend nicht bestimmen, wie viel Geld aufgewendet werden muss, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Darf die KFZ-Haftpflichtversicherung das?

Es kommt auf die Situation des Einzelfalls und mehrere Faktoren an: Totalschaden oder Reparaturschaden? Fiktive oder tatsächliche Abrechnung? Befinden sich reparierter Vorschaden und Neuschaden am selben Bauteil? Ist mir der reparierter Vorschaden überhaupt bekannt? Kann ich eine Reparaturrechnung zum reparierten Vorschaden vorlegen?

Gerne beraten wir dich jederzeit kostenfrei zu deinem konkreten Fall.

Prüft die KFZ-Haftpflichtversicherung den Einzelfall?

Nein! Zumindest am Anfang prüfen die meisten KFZ-Haftpflichtversicherungen den Einzelfall gar nicht, sondern schicken einfach ein Standard-Schreiben zum Thema Vorschäden raus, ohne eine genaue Prüfung vorzunehmen. In solchen Standard-Schreiben verweisen die KFZ-Haftpflichtversicherer dann gerne auf Entscheidungen aus der Rechtsprechung, die angeblich auch für deinen Fall gelten sollen – tun diese in den meisten Fällen allerdings nicht.

Viele Geschädigte, die sich nicht durch Experten vertreten lassen, werden an dieser Stelle wahrscheinlich schon aufgeben. Das ist auch das Ziel der KFZ-Haftpflichtversicherer!

Wir setzen uns für dich mit den pauschalen – und meist verfehlten – Einwendungen der KFZ-Haftpflichtversicherer auseinander und nehmen ausführlich gegenüber der Versicherung Stellung. Häufig erfolgt dann auf Seiten der Versicherung ein Einlenken und der Schaden wird doch reguliert.

Unreparierte Vorschäden - was ist mit unreparierten Vorschäden an meinem Fahrzeug?

Auch hier versuchen viele KFZ-Haftpflichtversicherungen eine Regulierung des Schadens zurückzuweisen, sofern sich der Altschaden im Schadensbereich oder dessen Nähe befindet.

Worauf stützt sich die Versicherung in diesen Fällen?

In diesen Fällen stellen sich die KFZ-Haftpflichtversicherungen gerne auf den Standpunkt, dass eine Abgrenzung vom unreparierten Vorschaden und dem Neuschaden nicht möglich sei und daher auch die Schadenshöhe nicht zu bestimmen sei.

Darf die Versicherung das?

Hier kommt es ebenfalls wieder auf den Einzelfall an. In den allermeisten Fällen ist eine Abgrenzbarkeit ohne weiteres möglich und bereits für den Laien erkennbar. Die Einwände der KFZ-Haftpflichtversicherungen in diesen Fällen sind daher haltlos.

Prüft die KFZ-Haftpflichtversicherung den Einzelfall?

Nein! Auch bei unreparierten Vorschäden prüfen Versicherungen nicht den Einzelfall und greifen auf das Standard-Schreiben zurück. Grundsätzlich schicken die KFZ-Haftpflichtversicherer sowohl zum Thema reparierte Vorschäden als auch unreparierte Vorschäden das gleich Standard-Schreiben raus (obwohl für unreparierte und reparierte Vorschäden ganz andere Voraussetzungen gelten). Hieran sieht man schon, dass sich die KFZ-Haftpflichtversicherer zunächst nicht die Mühe machen, den Einzelfall zu prüfen.

Fazit!

Letztlich darf die Versicherung nur in ganz besonderen Situationen die Regulierung aufgrund eines Vorschadens verweigern.

Uns als Experten sind die Strategien der KFZ-Haftpflichtversicherer bestens vertraut. Daher können wir dir auch in schwierigen Situationen zu einer Anspruchsdurchsetzung verhelfen.

PS:

Der Sachverständige hat übrigens saubere Arbeit geleistet und die Vorschäden vollkommen zurecht in das Schadengutachten aufgenommen. Tut er dies nicht und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Vorschaden am Fahrzeug vorliegt (beispielsweise durch eine Abfrage beim HIS-Schadenssystem), erweckt das bei der Versicherung nicht nur den Eindruck einer Betrugsabsicht, sondern Sie verlieren darüber hinaus auch noch ein sehr wichtiges Privileg für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens: Das Gericht wird den Schaden nicht mehr gem. § 287 ZPO schätzen, was in einigen Fällen dazu führt, dass die Klage mangels Möglichkeit zur Darlegung abgewiesen wird. Das alles hört sich sehr theoretisch und technisch an, spielt aber in der Praxis eine sehr große Rolle.

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