
Nach einem Verkehrsunfall hast du Anspruch auf Verdienstausfall nach § 843 BGB, wenn du unfallbedingt nicht arbeiten kannst und Einkommen verlierst. Er ersetzt dein entgangenes Einkommen gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Grundlage sind bei Arbeitnehmern das Einkommen vor dem Unfall, bei Selbstständigen der entgangene Gewinn während der Ausfallzeit.
Wie genau die Hintergründe sind und wie sich der Verdienstausfall im Detail berechnen und durchsetzen lässt, erfährst du im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Wenn du als Geschädigter unfallbedingt verletzt bist und deshalb vorübergehend nicht arbeiten kannst, kann das schnell zu einem spürbaren Einkommensverlust führen. Neben der gesundheitlichen Belastung entsteht damit oft auch eine finanzielle Lücke. Genau hier setzt der Anspruch auf Verdienstausfall an. Er soll den unfallbedingten Verdienstausfall ausgleichen und dich wirtschaftlich so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Entscheidend ist dabei, zu wissen, wann der Anspruch besteht, wie er berechnet wird und wie er konsequent durchgesetzt werden kann.
Grundsätzlich hast du nach einem Verkehrsunfall einen Anspruch auf Ersatz deines Verdienstausfalls gemäß § 843 Abs. 1 BGB. Ziel dieses Anspruchs ist es, dich wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Ein Verdienstausfall liegt immer dann vor, wenn du unfallbedingt deiner beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise nicht nachgehen kannst und dir dadurch Einkommen verloren geht. Anspruchsgegner ist dabei nicht dein Arbeitgeber oder deine Krankenkasse, sondern der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, die für den entstandenen Schaden einzustehen hat.
Wie funktioniert UNFALLNAVI?
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Bei Arbeitnehmern wird der Verdienstausfall in der Praxis zunächst durch die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers in den ersten sechs Wochen teilweise ausgeglichen. Ein ersatzfähiger Schaden kann in dieser Zeit insbesondere entstehen, wenn variable Einkommensbestandteile wie Überstundenvergütungen, Zuschläge oder Sonderzahlungen wegfallen. Ab der siebten Woche wird regelmäßig Krankengeld gezahlt, das jedoch unter dem bisherigen Nettoeinkommen liegt, sodass sich aus der Differenz zum tatsächlichen Einkommen ein ersatzfähiger Verdienstausfall ergeben kann.
Bei Selbstständigen richtet sich die Berechnung nach dem konkret entgangenen Gewinn während der unfallbedingten Ausfallzeit. Da keine feste Lohnfortzahlung erfolgt, wird hier in der Regel auf die bisherige wirtschaftliche Entwicklung und geeignete Nachweise abgestellt, um den voraussichtlichen Verdienst ohne Unfall zu ermitteln.
Was kostet UNFALLNAVI?
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Damit dein Verdienstausfall tatsächlich ersetzt wird, musst du den Anspruch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung aktiv geltend machen und belegen. In der Praxis bedeutet das: Du reichst Nachweise über den Unfall, die ärztliche Arbeitsunfähigkeit sowie deine Einkommenssituation ein und forderst den entstandenen Schaden schriftlich ein. Die Versicherung prüft anschließend, ob und in welcher Höhe sie leistungspflichtig ist.
Kommt es dabei zu Kürzungen, Verzögerungen oder einer vollständigen Ablehnung, ist es häufig entscheidend, den Anspruch strukturiert und konsequent weiterzuverfolgen. Genau an dieser Stelle setzt UNFALLNAVI an: Wir unterstützen Geschädigte dabei, ihre Ansprüche vollständig zu prüfen und gegenüber der Versicherung konsequent durchzusetzen – außergerichtlich und, wenn nötig, auch darüber hinaus. So stellst du sicher, dass dir kein Verdienstausfall verloren geht, nur weil die Regulierung kompliziert wird.
Unfall – Was tun als Geschädigter?
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Der Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall ist ein zentraler Bestandteil des Schadensersatzes und soll sicherstellen, dass dir durch den Unfall kein finanzieller Nachteil entsteht. Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger – entscheidend ist immer, dass der Einkommensverlust nachvollziehbar dargestellt und entsprechend belegt wird. In der Praxis ist die Durchsetzung gegenüber der Versicherung jedoch häufig mit Aufwand verbunden, da Nachweise geprüft, gekürzt oder teilweise in Frage gestellt werden. Umso wichtiger ist es, den Anspruch frühzeitig strukturiert zu erfassen und konsequent geltend zu machen, damit dir der tatsächlich entstandene Schaden vollständig ersetzt wird.
Der Anspruch entsteht grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, an dem du unfallbedingt nicht mehr arbeiten kannst und dir dadurch Einkommen entgeht. Maßgeblich ist die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit.
Wichtig sind insbesondere ärztliche Atteste, Lohnabrechnungen bzw. betriebswirtschaftliche Unterlagen sowie Nachweise über den konkreten Einkommensverlust im Ausfallzeitraum.
Ja, auch bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit kann ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist, in welchem Umfang du deine Tätigkeit tatsächlich nicht ausüben kannst und dadurch konkret Einkommen verlierst. In solchen Fällen wird der Verdienstausfall anteilig berechnet.
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren. Sichere die Unfallstelle mit Warnblinkern, Warnweste und Warndreieck. Tausche Daten aus und fülle den Europäischen Unfallbericht aus, um den Unfallhergang korrekt zu dokumentieren. Mehr Infos findest du in unserem Beitrag Unfall – Was tun als Geschädigter?.
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Hinweis: Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.